Oberfinanzdirektion Koblenz - S 7300 A - St 44 5

Umsatzsteuer: Beschränkung des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG („10 %-Regelung”)

direkte Berufung auf die 6. EG-Richtlinie für Zeiträume, in denen keine Genehmigung für diese Ausnahmeregelung erteilt war
Verfügung vom  – S 7300 A – St 44 5

Bezüglich der Regelung des § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG (Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei Erwerb eines Gegenstands, den der Unternehmer zu weniger als 10 % für sein Unternehmen nutzt), berufen sich Steuerpflichtige für die Zeiträume

bis

bis und

bis

unmittelbar auf Art. 17 der 6. EG-Richtlinie und ordnen auch Gegenstände, die zu weniger als 10 % unternehmerisch genutzt werden, dem Unternehmensvermögen zu und machen den Vorsteuerabzug hierfür geltend.

Hintergrund dieser Anträge ist die notwendige, jedoch für die o.g. Zeiträume fehlende Ermächtigung des Rates der Europäischen Union für diese Ausnahmeregelung im deutschen Umsatzsteuerrecht. Die jeweilige Verlängerung der Ratesermächtigung erfolgte erst Monate nach Ablauf der jeweils letzten Ratsermächtigung.

Steuerpflichtige, die sich für die o.g. Zeiträume unmittelbar auf die Regelung der 6. EG-Richtlinie berufen und den Vorsteuerabzug für Gegenstände, die zu weniger als 10 % unternehmerisch genutzt werden, geltend machen, sind klaglos zu stellen. Anhängige Rechtsbehelfsverfahren sind aufzugreifen und abzuschließen.

Oberfinanzdirektion Koblenz v. - S 7300 A - St 44 5

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DB 2006 S. 1295 Nr. 24
DStR 2006 S. 1179 Nr. 27
UVR 2006 S. 293 Nr. 10
PAAAB-83897