Nutzungsdauer für ein an den Betrieb gebundenes Zuckerrübenlieferrecht
Leitsatz
Ein an den Betrieb gebundenes Zuckerrübenlieferrecht stellt ein immaterielles Wirtschaftsgut dar. Es handelt sich um ein
Recht von unbestimmter Dauer, da eine Gewissheit über das Ende nicht aber über den Zeitpunkt des Wegfalls besteht.
Auch immaterielle Wirtschaftgüter müssen einem Wertverzehr unterliegen, um abgeschrieben werden zu können. Sie sind nicht
abnutzbar, wenn trotz bestehender zeitlicher Begrenzung mit immer neuen Verlängerungen zu rechnen ist oder aus sonstigen Gründen
ein zeitlich bestimmbares Ende nicht erkennbar ist.
Bei der Milchreferenzmenge handelt es sich um eine Regelung der Finanzverwaltung, die nicht ohne weiteres auf die Zuckerrübenlieferrechte
übertragen werden kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1052 Nr. 14 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2006 S. 682 RAAAB-83814
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 30.11.2005 - 3 K 417/02
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