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Auslandspauschale Übernachtungskosten
Der nach den LStR maßgebende Pauschbetrag für Übernachtungen im Ausland ist nicht anzusetzen, wenn dieser nach dem Vortrag des Steuerpflichtigen zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde. Das Finanzamt ist in diesem Fall berechtigt, einen Nachweis über die durch den Auslandsaufenthalt tatsächlich angefallenen Kosten zu verlangen. Wird dieser nicht erbracht, können die Aufwendungen auf der Grundlage der vom Arbeitgeber steuerfrei gewährten erstattungsfähigen Beträge geschätzt werden.