Umsatzsteuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk);
Belgisches Beschaffungsverfahren bei Barzahlungsgeschäften für Lieferungen und sonstige Leistungen bis zu einem Wert von 4 000 DM;
Währungsumstellung von DM in Euro (€)
Bezug:
Mit IV A 3 – S 7492 – 14/78 – (USt-Kartei NG S 7492 Karte 9) ist zugelassen worden, dass für Barzahlungsgeschäfte bei Lieferungen und sonstigen Leistungen bis zu einem Wert von 4 000 DM, die nach dem in diesem Schreiben dargestellten Beschaffungsverfahren abgewickelt werden, die Steuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 NATO-ZAbk in Anspruch genommen werden kann.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Das im o.a. Schreiben vom dargestellte Beschaffungsverfahren gilt ab für Barzahlungsgeschäfte bei Lieferungen und sonstigen Leistungen bis zu einem Wert von 2 000 €.
(2) Bei Beschaffungen mit einem Wert über 2 000 € gilt weiterhin das mit BdF-Erlass vom – IV A/3 – S 7492 – 31/69 – (BStBl 1970 I S. 150) geregelte Verfahren.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
BMF v. - IV D 1 - S 7492 - 6/02
Fundstelle(n):
DAAAB-83272