Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
InfoCenter - Stand: 06.03.2017

Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten

Anwendungshinweis

Dieses Dokument wird derzeit überarbeitet und steht lediglich in einer älteren Fassung zur Verfügung, die möglicherweise in einzelnen Punkten nicht dem aktuellen Rechtsstand entspricht.

II. Definition

Damit die Finanzverwaltung ihrer Aufgabe, Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben [i] nachkommen kann, ist der Steuerpflichtige zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet. [i] Hierfür hat er unter anderem Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten nachzukommen, die sich aus dem Handelsrecht, aus dem Steuerrecht und aus sonstigen Rechtsvorschriften ergeben können.

  • Aufzeichnungen sind alle dauerhaft verkörperten Erklärungen über Geschäftsvorfälle in Schriftform oder auf Medien mit Schriftersatzfunktion (z.B. Disketten, EDV-Magnetbänder). [i]

  • Unter dem Begriff Buchführung versteht man die geordnete Dokumentation des betrieblichen Geschehens durch „Bücher”, die mindestens

    • in einem Grundbuch eine zeitnahe und geordnete Erfassung sämtlicher Geschäftsvorfälle gewährleistet, [i]

    • die Führung eines Geschäftsfreundebuches umfasst [i] und

    • die turnusmässige Erstellung eines Inventars (§ 240 HGB [i] ) beinhalt...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen