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Unternehmereigenschaft der IHK
Ein Steuerpflichtiger kann hinsichtlich der Leasingumsätze eines von ihm an eine juristische Person des öffentlichen Rechts (IHK) zur langfristigen Weitervermietung überlassenen Bürogebäudes wirksam zur Umsatzsteuer optieren und den Vorsteuerabzug aus den Gebäudeherstellungskosten beanspruchen, soweit die Versagung der Unternehmereigenschaft der IHK im Rahmen ihrer vermögensverwaltenden Tätigkeit bei ihr entgegen der EG-RL 77/388 zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Derartige Wettbewerbsverzerrungen sind zu bejahen, wenn in einer Großstadt mit umfangreicher Büroflächenvermietung an Unternehmer eine als Vermieterin auftretende juristische Personen des öffentlichen Rechts aufgrund der fehlenden Optionsmöglichkeit und der hieraus resultierenden Kostenbelastung in Höhe der ihr ...