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Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht einer spanischen Sociedad Limitado (S.L.)
Ort der Geschäftsleitung einer (ausländischen) Körperschaft ist regelmäßig dort, wo die zur Vertretung befugten Personen die ihnen obliegende laufende Geschäftsführertätigkeit entfalten, d. h. an dem sie die tatsächlichen, organisatorischen und rechtsgeschäftlichen Handlungen vornehmen, die der gewöhnliche Betrieb der Gesellschaft mit sich bringt.