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Übernahme von Beerdigungskosten durch Nichterben
Übernimmt ein Steuerpflichtiger über seinen Erbanteil hinaus die Kosten für die Beerdigung seines Schwiegervaters, sind diese Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, da ihm ein Rückgriffsrecht im Rahmen eines Gesamtschuldnerverhältnisses nach § 426 BGB gegenüber den übrigen Erben zusteht.