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Arbeitsförderung | Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung
Das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. ist im BGBl 2006 I S. 926 verkündet worden und am in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird das sog. Saison-Kurzarbeitergeld eingeführt (§§ 175 ff. SGB III), das das bisherige Winterausfallgeld ersetzt. Ergänzend hierzu ist die VO über ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld und Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung in den Wintermonaten (Winterbeschäftigungs-Verordnung) v. (BGBl 2006 I S. 1086) ergangen, die die bisherige Winterbau-Umlageverordnung ersetzt.