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LG Mainz 05.09.2005 12 HKT 6/05 (+), NWB 19/2006 S. 150

Gesellschaftsrecht | Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung des GmbH-Alleingeschäftsführers

Das LG Mainz hebt in seinem Beschluss v. - 12 HKT 6/05 (+) hervor, dass die von dem einzigen Geschäftsführer erklärte Amtsniederlegung und ebenso die von ihm beantragte Eintragung seiner Abberufung nach einer Gesellschaftsversammlung regelmäßig rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam ist, wenn mit diesem Abberufungsantrag nicht gleichzeitig ein neuer Geschäftsführer bestellt wird. Dabei rechtfertige auch weder der eventuelle wirtschaftliche Zusammenbruch noch die bereits erfolgte Auflösung der Gesellschaft eine hiervon abweichende Bewertung, weil insbesondere mit Letzterer die Vollbeendigung der Gesellschaft gerade noch nicht feststehe, mithin von der rechtlichen Existenz der Gesellschaft im Rahmen der Liquidation noch ausgegangen werden müsse, so dass im Falle einer vorfristigen Amtsnie...

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