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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - V 234/2002

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 S. 1, EStG § 19a Abs. 8 S. 1, BewG § 11 Abs. 2 S. 2, BewG § 9 Abs. 2

Versteuerung eines geldwerten Vorteils aus der verbilligten Aktienüberlassung an Arbeitnehmer

Leitsatz

Die Überlassung fremder oder eigener Aktien an die Arbeitnehmer einer Aktiengesellschaft zu einem Vorzugskurs führt unter der Voraussetzung, dass die Veranlassung für die Überlassung der Aktien im Dienstverhältnis wurzelt, zur Zuwendung eines geldwerten Vorteils und damit zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 1187 Nr. 19
JAAAB-82703

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 02.02.2005 - V 234/2002

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