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BFH 19.10.2005 I R 48/04, BBK 9/2006 S. 4596

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei stiller Beteiligung einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft

Ist eine gewerbesteuerbefreite Kapitalbeteiligungsgesellschaft i. S. von § 3 Nr. 24 GewStG als stille Gesellschafterin an einem Gewerbebetrieb beteiligt, so ist der an sie gezahlte Gewinnanteil dem Gewinn des Gewerbebetriebs nach § 8 Nr. 3 GewStG hinzuzurechnen. Das Urteil ist z. B. relevant für kleine und mittlere Unternehmen, denen Mezzanine-Kapital im Wege einer stillen Beteiligung zur Verfügung gestellt wird (vgl. hierzu etwa Streit/Hirschfeld, BBK F. 29 S. 1111, 1116).

Der vom Unternehmer (Beteiligungsnehmer) an den stillen Gesellschafter gezahlte Gewinnanteil mindert grundsätzlich den Gewinn und unterliegt daher nicht der GewSt. Anders verhält es sich nach dem aber, wenn es sich bei dem stillen Gesellschafter um eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft i. S. von § 3 Nr. 24 GewStG handelt...

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