Umsatzsteuerbefreiung der Tätigkeit als Sozialarbeiter
Leitsatz
Die privatrechtliche selbstständige Tätigkeit eines Sozialarbeiters für einen gemeinnützigen Verein, der Erziehungshilfen
in Konfliktfällen in einem Projekt für Kinder-, Jugend- und Altenhilfe im Auftrag des Jugendamtes nach §§ 27 - 41 SGB VIII
durchführt, ist auf Grund Art. 13 Teil AA Abs. 1 g und h der 6. EG-Richtlinie steuerbefreit.
Unbeachtlich für die Steuerbefreiung ist, wenn die Kosten für die Tätigkeit der Sozialarbeiter nicht unmittelbar von Einrichtungen
der sozialen Sicherheit übernommen werden, sondern zunächst an einen Verein entrichtet werden, der seinerseits die Entgelte
an den Sozialarbeiter weiterleitet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 937 Nr. 12 UStB 2006 S. 214 Nr. 8 VAAAB-82443
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 13.12.2005 - 6 K 4053/04
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