Tätigkeit des Präsidenten des Vorstandes eines Vereins gegenüber dem Verein kann umsatzsteuerpflichtig sein
Leitsatz
Die Tätigkeit des Präsidenten des Vorstandes eines Vereines kann umsatzsteuerpflichtig sein, auch wenn er Organ des Vereines
ist.
Entscheidend ist, ob er auf eigene Rechnung und eigene Verantwortung tätig wird, ob er also Unternehmensinitiative hat und
Unternehmensrisiko trägt.
Eine Tätigkeit wird dann nicht gem. § 4 Nr. 26b UStG ehrenamtlich ausgeübt, wenn es sich um eine hochwertige Tätigkeit handelt,
die in einem Umfang wie eine Vollbeschäftigung ausgeübt wird und die Vergütung der Höhe nach abstrakt geeignet ist, den Lebensunterhalt
einer Person vollständig zu begleichen.
§ 176 AO ist nicht einschlägig, wenn die angefochtenen Bescheide geändert wurden, bevor die Rechtsprechungsänderung erfolgte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1020 Nr. 13 INF 2006 S. 370 Nr. 10 UStB 2006 S. 161 Nr. 6 WPg 2006 S. 1178 Nr. 18 BAAAB-82428
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 24.01.2006 - II 274/04
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