Anwendbarkeit des Halbeinkünfteverfahrens gem. § 3c Abs. 2 EStG für das Jahr 2001
Leitsatz
Im Jahre 2001 aufgewandte Finanzierungskosten für eine GmbH-Beteiligung unterfallen bereits dem Halbeinkünfteverfahren.
Da § 3c Abs. 2 EStG gerade keinen zeitlichen Zusammenhang fordert, besteht auch zwischen aktuellen Finanzierungskosten für
eine GmbH-Beteiligung und erst viel später erzielten Gewinnausschüttungen der erforderliche mittelbare wirtschaftliche Zusammenhang.
Dies gilt auch dann, wenn derartige Einnahmen entgegen der ursprünglichen Erwartung auf Grund der schlechten Entwicklung
des Unternehmens oder einer späteren Anteilsveräußerung nicht zugeflossen sind.
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