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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 434/02 EFG 2006 S. 742 Nr. 10

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12

Kinderbetreuungskosten keine Werbungskosten

Leitsatz

Kinderbetreuungskosten stellen als Kosten der allgemeinen Lebensführung keine Werbungskosten dar. Aufwendungen für eine Kindertagesstätte können daher nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 742 Nr. 10
SAAAB-82376

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 22.12.2005 - 11 K 434/02

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