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FG Münster 25.01.2005 10 K 1947/04 EZ, NWB direkt 17/2006 S. 9
Rückwirkende Aufhebung der Eigenheimzulage
Wird die Eigenheimzulage im Interesse des Anspruchsberechtigten kurzfristig ohne intensive Sach- und Rechtsprüfung gewährt, so ist dies im Hinblick auf die Anwendung der Korrekturregelung des § 11 Abs. 4 EigZulG zumindest so lange unschädlich, wie eine abschließende Entscheidung auch bei weiterer Ermittlung noch nicht hätte getroffen werden können.