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FG Berlin 15.02.2006 2 K 2393/02, NWB direkt 17/2006 S. 5
Veräußerung einer Anwartschaft
Die Veräußerung eines dinglichen Anwartschaftsrechts (hier: Veräußerung einer Call-Option auf Abtretung eines Geschäftsanteils) fällt unter den Begriff der Veräußerung einer Anwartschaft i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG.