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Keine Kürzung der Gewinne aus Anteilen um Beteiligungsaufwendungen
Die Gewinne aus Anteilen, um die der Gewinn aus Gewerbebetrieb gem. § 9 Nr. 2a GewStG 1984 zu kürzen ist, sind nicht um Beteiligungsaufwendungen zu mindern, die mit dem Erwerb der Beteiligungen in unmittelbarem Zusammenhang stehen (Abweichung von Abschn. 61 Abs. 1 Satz 12 GewStR 1998; Bezug: § 8 Nr. 1, § 9 Nr. 2a GewStG 1984; § 3c EStG 1990).▶NWB UAAAB-80858
▶Praxishinweise: Durch die Kürzung des Gewinns um die „Gewinne aus Anteilen” soll in erster Linie eine gewerbesteuerliche Doppelbelastung der ausgeschütteten Gewinne verhindert werden. Beteiligungsaufwendungen haben aber bei der Untergesellschaft, die die Gewinne ausschüttet, keine Auswirkung. Auch der Objektsteuercharakter der GewSt fordert nicht zwingend eine Kürzung der Beteiligungserträge, da das Objektsteuerprinzip im GewStG nicht durchgängig und ausnahmslos verwirklicht worden ist. Außerdem fehlt es an einer au...