Abziehbarkeit von Aufwendungen einer Fachlehrerin für eine Ausbildung zur „Fachtherapeutin für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz„
mit Erwerb von Kenntnissen im „neurolinguistischen Programmieren„
Leitsatz
Aufwendungen für eine Ausbildung zur „Fachtherapeutin für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz„ mit Erwerb von Kenntnissen
im „Neurolinguistischen Programmieren„ können als Werbungskosten bei Einkünften der Klägerin als Fachlehrerin zu berücksichtigen
sein, wenn sie aufgrund konkreter, objektiv nachvollziehbarer beruflicher Gründe Veranlassung hatte, sich selbst um eine Fortbildung
in psychologisch-pädagogischer Hinsicht zu bemühen, zum besuchten Kurs keine sinnvolle Alternative bestand und für eine private
Mitveranlassung keine Anhaltspunkte bestehen.
Fundstelle(n): ZAAAB-81931
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 21.09.2005 - III 169/2005
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