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FG München Urteil v. - 10 K 3837/03 EFG 2006 S. 750 Nr. 10

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, SGB III § 38 Abs. 4

Kindergeld: Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG in den Jahren 2001 bis 2003

Leitsatz

Voraussetzung für die Gewährung von Kindergeld wegen Arbeitslosigkeit i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG in den Jahren 2001 bis 2003 ist, dass das Kind beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet ist und die zuständige Agentur für Arbeit deshalb verpflichtet ist, eine Arbeitsvermittlung durchzuführen. Bei längerer Arbeitslosigkeit genügt eine einmalige Meldung nicht. Eine einmalige Meldung als arbeitslos wirkt nur drei Monate fort. Eine zeitlich längere Wirkung setzt voraus, dass das Kind die Arbeitsvermittlung erneut in Anspruch nimmt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 750 Nr. 10
LAAAB-81914

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FG München, Urteil v. 14.03.2005 - 10 K 3837/03

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