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            FG Köln 14.12.2005  4 K 5275/01, NWB direkt 16/2006 S. 10
Bedarfsbewertung
Für den Fall, dass der nach § 148 Abs. 1 Satz 1 BewG sich ergebende Wert des mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden bebauten Grundstücks gegen das Übermaßverbot verstößt, ist eine verfassungskonforme Auslegung des § 148 Abs. 1 BewG geboten, dass der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts des Grundstücks in unbebautem Zustand zuzulassen ist.