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            BFH 30.11.2005  I R 1/05, NWB direkt 16/2006 S. 4
Abzinsung von Sozialplanverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten, die auf die Leistung. eines Geldbetrags gerichtet und erst nach geraumer Zeit zu tilgen sind, sind – auch ohne Vorliegen einer ausdrücklichen Zinsvereinbarung – regelmäßig abzuzinsen. Dies gilt indessen nicht, soweit Verbindlichkeiten tatsächlich keinen Zinsanteil enthalten.