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Gewerbesteuererklärung 2005
Erfreulicherweise hat sich die materielle Rechtslage des GewStG vom Erhebungszeitraum 2004 zum Erhebungszeitraum 2005 nicht geändert. Die letzten Änderungen des GewStG sind in dem Beitrag „Gewerbesteuererklärung 2004” in NWB F. 5 S. 1565 dargestellt, die auch für den Erhebungszeitraum 2005 unverändert gelten. Zur Erleichterung der praktischen Arbeit bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung 2005 knüpft die nachfolgende Darstellung an das amtliche Erklärungsformular 2005 (GewSt 1 A) und die dortige Zeilengestaltung an. Die Gewerbesteuererklärung 2005 ist für das maschinelle Verfahren ausgelegt, so dass eine Summenermittlung nicht erforderlich ist. Zur Ermittlung der Zahllast und zur späteren Kontrolle des maschinellen Ergebnisses ist jedoch eine Selbstberechnung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags und der zu zahlenden Gewerbesteuer zweckmäßig. Ein entsprechendes Selbstberechnungsmuster ist in NWB F. 5 S. 1574 abgedruckt. Wenn sich ein negativer Gewerbeertrag ergibt, dienen die Angaben in der Erklärung auch zur gesonderten Feststellung eines vortragsfähigen Verlusts nach § 10a GewStG. In Zerlegungsfällen ist zusätzlich zur Gewerbesteuererklärung eine eigene Zerlegungserklärung (Formular GewSt 1 D...