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Erweiterte Gewerbeertragskürzung auch bei unentgeltlicher Bestellung von Sicherheiten
Die auf Grundstücke bezogene unentgeltliche Bestellung von Sicherheiten wahrt die Grenzen der grundstücksbezogenen Vermögensverwaltung i. S. von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Die Grundschuldbestellung zur Kreditsicherung erfüllt nicht die Voraussetzungen eines „Dienens” i. S. von § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG.