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Mietrecht | Offenbarungspflicht bei Insolvenz des Mieters vor Mietvertragsabschluss
Ist über das Vermögen eines Mietinteressenten das Insolvenzverfahren eröffnet, ist er verpflichtet, vor Abschluss eines Mietvertrags den potenziellen Vermieter ungefragt darüber aufzuklären, wie auch darüber, dass das Vormietverhältnis wegen Nichtzahlung des Mietzinses gekündigt und er deshalb zur Räumung verurteilt worden ist ( und 6 S 226/05, NJW-RR 2006 S. 381).