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Umsatzsteuer | Vermittlung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungsleistungen im Luftverkehr
Nach § 4 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b UStG ist die Vermittlung grenzüberschreitender Personenbeförderungen im Luftverkehr von der Umsatzsteuer befreit, sofern sie nicht gegenüber dem Reisenden erfolgt (§ 4 Nr. 5 Satz 2 UStG). Reisebüros können den Verkauf von Einzelflugscheinen für grenzüberschreitende Flüge an Reisende nach Abschn. 53a Abs. 2 UStR als eine steuerfreie Vermittlungsleistung behandeln, sofern sie dabei für das die Beförderungsleistung erbringende Luftverkehrsunternehmen (z. B. im Rahmen eines Vermittlungsauftrags) tätig sind. Durch Umstellung der Vertriebstrukturen sind bei einigen Luftverkehrsunternehmen die bisherigen Agenturverträge in der Regel ab dem durch Vereinbarungen nach einem sog. Nullprovisionsmodell ersetzt worden. Die Reisebüros haben danach beim Verkauf von Flugscheinen keinen Anspruch auf (Grund-)Provision oder sonstiges Entgelt gegenübe...