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FG des Saarlandes Beschluss v. - 1 K 115/02 EFG 2006 S. 1011 Nr. 13

Gesetze: GKG a.F. § 13 Abs. 1 S. 1 GKG a.F. § 13 Abs. 2 GKG a.F. § 25 Abs. 2 S. 1 EStG 2000§ 10 Abs. 3 EStG 2000 § 10 Abs. 1 Nr. 2

Streitwert bei Antrag auf Festhaltung derzeit steuerlich nicht abziehbarer Versicherungsbeiträge

Leitsatz

Hat der Kläger den „Ausweis der (sich derzeit infolge der Höchstbetragsregelung steuerlich nicht auswirkenden) Versicherungsbeiträge im Einkommensteuerbescheid in zutreffender Höhe” zur Vorsorge für den Fall beantragt, dass das Bundesverfassungsgericht die Höchstbetragsregelung ggf. für verfassungswidrig erklärt, so ist der Streitwert insoweit mit 10 v.H. des Auffangstreitwerts (§ 13 Abs. 1 Satz 2 GKG) zu schätzen.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1011 Nr. 13
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2006 S. 1577
HAAAB-81198

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FG des Saarlandes, Beschluss v. 21.02.2006 - 1 K 115/02

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