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BSG 24.11.2005 B 12 RA 1/04 R, BBV 4/2006 S. 107

Zur Rentenversicherungspflicht eines Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH

Bislang unterliegen Geschäftsführer der Sozialversicherungspflicht, wenn sie nach dem Gesamtbild der Umstände eher mit einem Arbeitnehmer als mit einem Selbständigen vergleichbar sind. Entscheidendes Kriterium ist dabei der Einfluss des Geschäftsführers auf die GmbH und die Gesellschafterversammlung.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einer Entscheidung entgegen der bisherigen Praxis der Rentenversicherungsträger die Rentenversicherungspflicht eines Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH (Ein-Mann-GmbH) bejaht. Bei der Prüfung der Rentenversicherungspflicht von Geschäftsführern als arbeitnehmerähnliche Selbständige sei nicht auf die Verhältnisse der GmbH, sondern auf den Geschäftsführer selbst abzustellen.

Als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger ist der Alleingesellschafter-Gesch...

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