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Abgabenordnung | Berichtigung eines geänderten Steuerbescheids im Einspruchsverfahren gegen den Änderungsbescheid
Das NWB FAAAB-80863 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Verwertung von Prüfungsfeststellungen, die ohne wirksame Prüfungsanordnung getroffen worden sind, ist nicht generell unzulässig. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Feststellungen im Rahmen eines erstmaligen Steuerbescheids oder einer Änderung gemäß § 164 Abs. 2 AO verwertet werden (Anschluss an BFH-Rechtsprechung). Dazu führt der Senat weiter aus: In beiden Fällen besteht ein Verwertungsverbot nur dann, wenn entweder die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Außenprüfung nicht gegeben waren oder wenn im Rahmen der Prüfung schwerwiegende Verfahrensfehler unterlaufen sind und die Prüfungsfeststellungen hierauf beruhen. (2) Ist in einem Steuerbescheid die Anordnung des Vorbehalts der Nachprüfung versehentl...BStBl 1996 II S. 509