Ansatz eines privaten Anteils an den Telefonkosten bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
Leitsatz
§ 3 Nr. 45 EStG stellt Vorteile eines Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten
steuerfrei. Die Vorschrift gilt nicht entsprechend für einen Steuerpflichtigen, der als selbstständiger Landwirt Einkünfte
aus Land- und Forstwirtschaft erzielt. Der in § 3 Nr. 45 EStG geregelte Ausschluss von Unternehmern von der Steuerbefreiung
verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1761 Nr. 22 CAAAB-80757
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Sächsisches FG, Urteil v. 08.02.2006 - 4 K 1435/02
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