Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 7141/01 F EFG 2006 S. 757 Nr. 10

Gesetze: GewStG § 10a, AO § 179 Abs. 1, AO § 182 Abs. 1 Satz 1, EStG § 35

Ermittlung des Anteils eines aus einer Personengesellschaft ausscheidenden Gesellschafters am vortragsfähigen Gewerbeverlust

Leitsatz

  1. Der bei einer Personengesellschaft festzustellende vortragsfähige Gewerbeverlust ist im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters um die Anteile am Verlust zu kürzen, mit denen der ausgeschiedene Gesellschafter im Erhebungszeitraum der Verlustentstehung an den Gewerbeverlusten beteiligt war.

  2. Zu diesem Zweck sind sowohl die Gewerbeerträge des Anrechnungsjahres als auch die Fehlbeträge des Verlustentstehungsjahres entsprechend dem Gewinnverteilungsschlüssel und unter Berücksichtigung von Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben den einzelnen Mitunternehmern zuzuordnen.

  3. Für einen bereits vor der Einführung des § 35 EStG im Jahr 2001 vorhandenen gesetzgeberischen Willen, den Verlustabzugsanteil auch im Rahmen des § 10a GewStG ausschließlich nach dem Gewinnverteilungsschlüssel zu ermitteln, bestehen keine Anhaltspunkte.

  4. Wenn sich für eine Personengesellschaft insgesamt ein positiver Gewerbeertrag errechnet, kann sich wegen der zunächst vorzunehmenden horizontalen Verrechnung für einzelne Gesellschafter kein Anteil an einem Gewerbeverlust ergeben, auch wenn sie nach der Gewinnfeststellung Verluste aus ihrer Beteiligung haben.

  5. Hat die Finanzbehörde den vortragsfähigen Gewerbeverlust für das Vorjahr deshalb überhöht festgestellt, weil sie ausscheidenden Gesellschaftern einen zu niedrigen Verlustanteil zugeordnet hat, berührt dies nicht die Höhe der Kürzung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes aus diesem Verlustentstehungsjahr, die nach zutreffender Berechnung auf einen im Folgejahr ausscheidenden weiteren Gesellschafter entfällt. Die Bindungswirkung der Vorjahresfeststellung begünstigt vielmehr allein die verbleibenden Gesellschafter.

  6. Die Revision wird im Hinblick auf das bereits anhängige Revisionsverfahren VIII R 96/04 und den Nichtanwendungserlass vom (BStBl I 1996, 1392) zugelassen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 757 Nr. 10
HFR 2009 S. 64 Nr. 1
GAAAB-80734

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 15.09.2005 - 11 K 7141/01 F

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen