Geschäftsführer als Haftungsschuldner für Lohnsteuer bei Insolvenz der Kapitalgesellschaft
Leitsatz
Die Nichtabführung der Lohnsteuer im Dreimonatszeitraum vor Insolvenzantrag begründet mangels Kausalität der Pflichtverletzung
keine Haftung des gesetzlichen Vertreters einer Kapitalgesellschaft, wenn der Insolvenzverwalter die Befriedigung der Finanzbehörde
wegen deren Kenntnis von der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit hätte anfechten und die geleisteten Zahlungen zurückfordern
können.
Ein Bargeschäft i.S. von § 142 InsO, das nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO, nämlich bei vorsätzlicher
Gläubigerbenachteiligung angefochten werden kann, ist in der Abführung der Lohnsteuer nicht zu sehen.
Fundstelle(n): WAAAB-80733
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 10.01.2006 - 10 K 4216/02 H (L)
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