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Steuerberatung | Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
Ist weder die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgelöste Vermutung des Eintritts des Vermögensverfalls noch die dadurch ausgelöste Vermutung der Gefährdung von Auftraggeberinteressen widerlegt worden, ist gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG die Bestellung als Steuerberater zwingend zu widerrufen. Es liegt nicht im Ermessen der Steuerberaterkammer, dieser potenziellen Gefährdung von Auftraggeberinteressen mit einem milderen Mittel als dem Widerruf der Bestellung zu begegnen. Der Gesetzgeber hat mit § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG subjektive Voraussetzungen für die Ausübung bzw. Weiterführung des Berufs als Steuerberater aufgestellt. Durch die darin enthaltenen Anforderungen an die persönliche Eignung eines Steuerberaters wird zwar in die Freiheit der Berufswahl eingegriffen. Jedoch sind di...