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Wohnungseigentum | Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf Hausgeld
Ein Wohnungseigentümer hat nicht das Recht, wegen einer behaupteten fehlerhaften Jahresabrechnung ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) gegenüber den laufenden Hausgeldzahlungen aufgrund eines Wirtschaftsplans geltend zu machen (OLG Frankfurt/M., Beschluss v. - 20 W 391/05).