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Gesellschaftliche Vermögensmehrungen bzw. -minderungenbei der Kapitalgesellschaft
I. Allgemeines
Im Gegensatz zu betrieblichen Vorgängen haben Vorgänge der Gesellschafter-Gesellschafts-Ebene grds. keinen Einfluss auf die Höhe des Einkommens der Kapitalgesellschaft. Einen Überblick über Betriebsvermögensmehrungen bzw. -minderungen aufgrund von Rechtsbeziehungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern gibt das Schaubild: S. 2
II. Einlagen
1. Begriff
Unter Einlagen im handelsrechtlichen Sinne sind Vermögenszuführungen (Geld- oder Sachleistungen) zu verstehen, die einer Kapitalgesellschaft von ihren Gesellschaftern in Erfüllung der gesellschaftsrechtlichen Verpflichtung zur Kapitalzuführung (Gründung, Kapitalerhöhung, Nachschuss) zur freien Verfügung überlassen werden.
Steuerrechtlich sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter, die die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft im Laufe des Wirtschaftsjahres unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zuführen. Einlagefähig sind nur wirtschaftliche Vorteile, die das Vermögen der Gesellschaft erhöhen, nicht die Ersparnis von Aufwendungen bzw. die Zuwendung von Nutzungen und Leistungen. Die Kapitalgesellschaft aktiviert die Einlage in ihrer Bila...