Bayerisches Landesamt für Steuern - S 2770 - 5 St 31 N

Körperschaftsteuerliche Organschaft;
Änderung des § 302 AktG

(; BStBl 2006 I S. 12)

Voraussetzung für die Anerkennung eines Organschaftsverhältnisses nach § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG ist die ausdrückliche Vereinbarung einer Verlustübernahme entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG. Durch das Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom (BGBl 2004 I S. 3214) ist § 302 AktG durch einen neuen Absatz 4 um eine Verjährungsregelung ergänzt worden.

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Auswirkungen dieser Änderung des AktG auf die organschaftliche Voraussetzung des Gewinnabführungsvertrags Folgendes:

Es wird nicht beanstandet, wenn vor dem abgeschlossene Gewinnabführungsverträge einen Hinweis auf § 302 Abs. 4 AktG nicht enthalten. Auch eine Anpassung dieser Verträge ist nicht erforderlich. Wird nicht allgemein auf § 302 AktG verwiesen, müssen Neuverträge eine dem § 302 Abs. 4 AktG entsprechende Vereinbarung enthalten.

Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 2770 - 5 St 31 N

Fundstelle(n):
RAAAB-80162