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Hinweispflicht des Steuerberaters auf steuerliches Risiko bei unklarer Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs
Der BGH-Entscheidung (Urteil vom - IX ZR 127/04, DStRE 2006 S. 126 ff.) lag folgender Sachverhalt zugrunde (vereinfacht): Im Jahre 1991 erwarb R eine 10 %-Beteiligung an einer GmbH. Kurz nach dem Anteilserwerb gewährte die GmbH dem 60jährigen R im Rahmen eines Anstellungsvertrags eine Pensionszusage, auf welche sie Rückstellungen bis 1998 i. H. von 360 000 DM bildete. Bei der Gewährung der Pensionszusage wurde die GmbH (Klägerin) von ihrem Steuerberater beraten (Beklagter). Im Anschluss an eine Betriebsprüfung bei der KläS. 157gerin bewertete das zuständige FA die Pensionszahlungen an R infolge seines Alters bei Pensionszusage als vGA und erkannte die hierfür gebildete Pensionsrückstellung nicht an. Im Folgenden kam es deshalb zu erheblichen Steuernachzahlungen bei der Klägerin.
Nach Ansicht des BGH hätte der beklagte Steuerberater die GmbH über das Risiko einer Behandlung der Pensionszusage als vGA aufklären müssen. Dies gelte nach Auffassung des BGH trotz der Tatsache, dass der BFH erst im Jahre 1996 erstmals zum Ausdruck gebracht habe, dass eine vGA bei einem Eintrittsalter von 60 Jahren auch bei nicht beherrschenden Gesellschaftern vermutet werden könne und so der Steuerberater Anfa...