Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung beim Gesellschafter
Leitsatz
Eine verdeckte Gewinnausschüttung durch Aufrechnung einer Forderung der Kapitalgesellschaft mit einer Verbindlichkeit des
Gesellschafters gegenüber einem Dritten durch den Gesellschafter oder den Dritten setzt eine wirksame Abtretung der Forderung
an den Gesellschafter und eine auf die abgetretene Forderung bezogene Aufrechnungserklärung voraus.
Die Gewährung von Darlehen durch einen Dritten an den Gesellschafter kann weder eine verdeckte Gewinnausschüttung noch sonstige
Einkünfte begründen.
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 667 Nr. 9 AAAAB-80013
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 09.01.2006 - V 13/01
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