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FG Köln Urteil v. - 13 K 548/05 EFG 2006 S. 655 Nr. 9

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5

Doppelte Haushaltsführung:

Eigener Hausstand eines alleinstehenden Arbeitnehmers

Leitsatz

Das mit der Mitbenutzung von Küche und Bad verbundene Bewohnen einzelner Zimmer im elterlichen Haus durch einen alleinstehenden Arbeitnehmer begründet jedenfalls dann keinen eigenen Hausstand, wenn als "Gegenleistung" lediglich eine Nebenkostenbeteiligung und die Leistung familienüblicher Hilfsdienste vereinbart ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 655 Nr. 9
LAAAB-79974

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Online-Dokument

FG Köln, Urteil v. 11.01.2006 - 13 K 548/05

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