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BVerfG 16.02.2006 2 BvR 951/04, NWB 12/2006 S. 100

Rechtsberatung | Zulässigkeit unentgeltlicher Rechtsberatung durch berufserfahrenen Juristen

Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit in Art. 1 § 1 RBerG kann unter Abwägung der Schutzzwecke des Rechtsberatungsgesetzes einerseits und des Grundrechts der allgemeinen Handlungsfreiheit andererseits eine Auslegung erfordern, die die unentgeltliche Rechtsbesorgung durch einen berufserfahrenen Juristen nicht erfasst. Im vorliegenden Verfahren ging es um die Verfassungsbeschwerde eines pensionierten Richters, der schon seit langem um die Anerkennung der „altruistischen Rechtsberatung” kämpft, gegen seine Nichtzulassung als Wahlverteidiger in einem Strafverfahren ( 2 BvR 951 und 1087/04).

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