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Straßenverkehrsrecht | Entziehung der Fahrerlaubnis bei gehäuften Parkverstößen
Zahlreiche, für sich genommene „harmlose” Verstöße gegen Parkvorschriften können zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen (§ 3 StVG). Die Hartnäckigkeit, mit der sich jemand gegen Parkverbote hinwegsetzt (hier: 27 Mal), ist geeignet, Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu begründen (OVG NRW, Beschluss v. - 16 B 2137/05).