Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktienrecht | Nullausgleich für Aktionäre bei Gewinnabführungsvertrag mit defizitärer Aktiengesellschaft
Ein Gewinnabführungsvertrag, durch den sich eine Aktiengesellschaft zur Abführung ihres ganzen Gewinns an ein anderes Unternehmen verpflichtet, führt normalerweise dazu, dass die Gesellschaft keinen Bilanzgewinn mehr ausweisen kann und deshalb eine Dividende der außenstehenden Aktionäre entfällt. Gemäß § 304 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit Abs. 2 Satz 1 AktG muss deshalb ein Gewinnabführungsvertrag einen „angemessenen Ausgleich” für die außenstehenden Aktionäre durch jährliche Zahlung zumindest desjenigen Betrags vorsehen, der ohne den Unternehmensvertrag als Gewinnanteil (Dividende) auf die einzelne Aktie verteilt werden könnte. Ergibt die Ertragsprognose, dass ein positiver Ertrag ohnehin nicht zu erwarten wäre, kann auch ein sog. Nullausgleich angemessen sein. Fragen der Angemessenheit einer Ausgle...