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FG Hessen 21.11.2005 11 K 3142/04, NWB direkt 12/2006 S. 7
Miteigentümerehegatten keine Gesamtgläubiger
Miteigentümerehegatten sind auch bei zusammen durchgeführter Festsetzung der Eigenheimzulage keine Gesamtgläubiger des Zulageanspruchs. § 11 Abs. 6 und § 13 EigZulG stellen keine hinreichende gesetzliche Grundlage für die Annahme einer Gesamtgläubigerschaft dar.