Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anspruchsvoraussetzungen beim Kindergeld
Ein Kind ist gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG bei der Festsetzung von Kindergeld zu berücksichtigen, wenn es das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet ist. Begründet wird der Status des Arbeitsuchenden gem. § 122 SGB III durch die Meldung als arbeitslos. Dabei kommt es für den Kindergeldanspruch darauf an, dass der Status des Arbeitsuchenden nach der erstmaligen Meldung nicht wieder erlischt, sondern fortbesteht.