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Unternehmereigenschaft bei Handelsvertretung
Unternehmer i. S. des § 15 EStG ist der Urheber der Dienstleistungen, d. h. derjenige, der die steuerbare Handlung „unternimmt”, indem er das Unternehmen als den steuerbaren Handlungstatbestand betreibt und so die Mehrung/Minderung steuerlicher Leistungsfähigkeit als steuerbaren Handlungserfolg erzielt. Bei einer Handelsvertretung ist entscheidend darauf abzustellen, wer die Unternehmerinitiative hat und das tägliche Vermittlungsgeschäft ausführt.