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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 290/05 EFG 2006 S. 684 Nr. 9

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b

Übergangszeit zwischen einem Ausbildungsabschnitt und dem Wehrdienst (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG)

Leitsatz

Eine Übergangszeit zwischen einem Ausbildungsabschnitt und dem Wehrdienst im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG liegt nur vor, wenn nach dem Wehrdienst eine weitere Ausbildung erfolgen soll und der Entschluss dazu vor Beginn des Wehrdienstes gefasst wurde.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 684 Nr. 9
UAAAB-79582

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 07.02.2006 - 3 K 290/05

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