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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 290/05 EFG 2006 S. 684 Nr. 9

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b

Übergangszeit zwischen einem Ausbildungsabschnitt und dem Wehrdienst (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG)

Leitsatz

Eine Übergangszeit zwischen einem Ausbildungsabschnitt und dem Wehrdienst im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG liegt nur vor, wenn nach dem Wehrdienst eine weitere Ausbildung erfolgen soll und der Entschluss dazu vor Beginn des Wehrdienstes gefasst wurde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 684 Nr. 9
UAAAB-79582

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 07.02.2006 - 3 K 290/05

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