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FG München 10.11.2005 15 K 3231/05, NWB direkt 11/2006 S. 3

Festsetzungsfrist bei Selbstanzeige

Werden bisher nicht versteuerte Kapitaleinkünfte im Rahmen einer Selbstanzeige nacherklärt, ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt und das Finanzamt verpflichtet, den Einkommensteuerbescheid innerhalb der 10-jährigen Festsetzungsfrist aufgrund einer nachträglich bekannt gewordenen Tatsache zu ändern, wenn es infolge ebenfalls nacherklärter anrechenbarer Körperschaft- und Kapitalertragsteuer insgesamt gesehen zu einer Steuererstattung kommt.

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