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Betreuung von Vermittlern keine steuerbefreite Vermittlungsleistung
Leistungen zur umfassenden Betreuung von Vermittlern, für die ein Entgelt entrichtet wird, sind nicht selbst Vermittlungsleistungen. Die Betreuung der Vermittler ist keine Dienstleistung, die unter Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 der 6. EG-Richtlinie fällt. Denn die Betreuung der Vermittler hat mit der von jenen selbst erbrachten Dienstleistung keinen unmittelbaren Zusammenhang mehr. – Außerdem äußert sich das Gericht zu den Voraussetzungen der Vollziehungsaussetzung.