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FG Niedersachsen 22.12.2005 11 K 434/02, NWB direkt 11/2006 S. 4
Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten stellen als Kosten der allgemeinen Lebensführung keine Werbungskosten dar. Aufwendungen für eine Kindertagesstätte können daher nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden.